Bis 1780 hatte die Kirche hauptsächlich ihren Aufwand aus eigenem Vermögen und aus Erträgen ihres Grundbesitzes bestritten.
In der Regierungszeit von Kaiser Joseph II. (1780–1790) wurden viele Klöster, Stifte und Kirchen aufgelöst. Aus diesen Erlösen wurde der sogenannte Religionsfonds, der unter staatlicher Verwaltung stand, geschaffen. Mit diesem wurde der Klerus besoldet und die Pfarren finanziert. Zusätzlich wurden staatliche Zuschüsse gewährt.
Hitlers stellte 1939 die Zahlungen an die Kirche ein, beschlagnahmte den Religionsfonds und schuf das Kirchenbeitragsgesetz. Dies galt für die katholische Kirche, die evangelische Kirche Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses und die altkatholische Kirche in der Ostmark.
Nach dem Ende des Krieges wurde das Kirchenbeitragsgesetz in die österreichische Rechtsordnung übernommen und es erfolgte keine Restitution des Religionsfonds.
Seither bezahlen wir 1,1 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens Kirchensteuer. Der Kirchenbeitrag wird über Kirchenbeitragsstellen eingehoben. Man bekommt zu Jahresbeginn eine Einschätzung mit einem Erlagschein zugesannt. Sollte man nicht bezahlen wird man geklagt.
Bezüglich Sonntagsarbeit der Bauern bei dringenden Arbeiten auf den Feldern und Ausnahmen durch den Pfarrer kann ich mich noch gut erinnern.
Oder wehe wenn die Knechte und Mägde sonntagmorgens länger schlafen wollten, da es ja meistens der einzige Tag in der Woche war, war Feuer am Dach und der Bauer bestand darauf, dass sie die Messe in der Kirche besuchten.
Wenn Freitags im Ort Jahrmarkt ist darf mit Segen der Kirche Fleisch gegessen werden.
Zum Beispiel ist in Hartberg immer am Aschermittwoch, der ja einer der strengsten Fastage im Jahr ist Kirtag.
Da Wird mit Segen der Kirche eine Ausnahme gemacht und es dürfen an diesem Tag in Hartberg Würstel und Fleisch gegessen werden, je nach Lust.
Liebe Grüße
Josef