Die ASFINAG informiert:
So funktionert die Rettungsgasse in Österreich ( Pflicht ab 1.1.2012)
https://www.asfinag.at/verkehrssicherheit/rettungsgasse
Zitat und Bilder aus o.g. Quelle
Seit 1.1.2012 ist die Rettungsgasse Pflicht
Die ASFINAG begrüßt die Einführung der Rettungsgasse. Die Rettungsgasse ist auf den österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßen rasch und mit geringem wirtschaftlichem Aufwand umsetzbar. Die rasche Unfallbetreuung durch die Einsatzorganisationen hilft nicht nur Unfallfolgen zu mildern und trägt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei, die Aufräumarbeiten können rascher beginnen und der Verkehr kann wieder schneller fließen. Die Rettungsgasse unterstützt das Ziel der ASFINAG, ihren Kunden bedarfsgerechte, verkehrssicher ausgebaute und gut servicierte Autobahnen und Schnellstraßen zur Verfügung zu stellen.
Weitere Infos: https://www.schoener-reisen.at/www.rettungsgasse.com
Was ist die Rettungsgasse?
Fahrzeuglenker werden verpflichtet bei Stocken des Verkehrs eine Gasse zu bilden, um Einsatzfahrzeugen die Durchfahrt zu ermöglichen.
Bei 2-streifigen Straßenabschnitten: Die Fahrzeuglenker sind verpflichtet in der Mitte eine Gasse zu bilden
Bei 3 oder 4-streifigen Straßenabschnitten: Die Fahrzeuglenker sind verpflichtet zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen eine Gasse zu bilden
Gruß,
Elke