Ein anderer Fall. Manchmal zoomt man ja etwas an sich heran – z.B. eine Fußgängerzone. Wenn man sich dann anschließend die Bilder anschaut, dann sind natürlich die Leute in der 1. Linie sehr deutlich zu sehen. Jetzt steht ich auch wieder etwas ratlos davor – kann ich das Foto in einem Bildbericht verwenden?
Ich denke - man könnte es. Oder, was meint Ihr?
Gruß
Jofina
In deinem Falle wären Menschen Beiwerk einer Landschaft bzw. sonstiger Örtlichkeiten.
Das ist nicht verboten und darf auch hier gezeigt werden.
Es muss halt ersichtlich sein das man nicht gewollt die menschen fotografiert hat.
Das ist bei allen Fotos mit Sehenswürdigkeiten usw.
Aber auch die meisten Sehenswürdigkeiten dürften eigentlich nicht so ohne weiteres fotografiert bzw. veröffentlicht werden.
Was eh keiner tut, aber man kann einem dafür anzeigen.
Eine Sonnen badende Frau am Strand zb. oder eine Gruppe von Radfahrern oder Unfälle dürften nicht veröffentlicht werden..man begeht eine Straftat.
Auch für eine Klärung bei Unfällen wären Fotos oder Videoaufnahmen unzulässig und kann strafbar sein wenn man es bei der Ermittlung vorlegt.
Direkt fotografierte Personen wie hier schon oft gesehen, auch bei dir vorhin Elke das dürfte man nicht (laut unserer Rechtssprechung).
Es verletzt das Persönlichkeitsrecht.